Notruf aus dem Rettungswagen!

Als ich heute Morgen die Zeitung nach meinem Nachdienst aufgeschlagen habe musste ich ein wenig schmunzeln. In der Rheinpfalz stand, dass ein Patient aus dem Inneren eines Rettungswagens einen Notruf abgesetzt hätte. Hier der Artikel der Polizeipresse Dortmund. Die Rheinpfalz schreibt allerdings nicht Spezialklinik sondern Psychiatrie (naja, ist ja auch spezial).

Was aber beide Pressestellen nicht hinbekommen ist die Sache mit dem Rettungswagen und dessen Personal. Ich kann das nicht mehr mit ansehen. Es wird nie ein Krankepfleger in einem Rettungswagen fahren… höchstens zusätzlich, oder er hat auch noch eine Ausbildung als Rettungsassistent oder Rettungssanitäter.

Also: Ein Rettungswagen (RTW) wird zur Notfallrettung von Personen eingesetzt. Hier können vital gefährdete Patienten adäquat versorgt und betreut werden. In Rheinland-Pfalz ist ein RTW mindestens mit einem Rettungsassistent (RA) und einem Rettungssanitäter (RS) besetzt. Sollte es der Notfall fordern kann auch noch ein Notarzeinsatzfahrzeug (NEF) zum Patienten geschickt werden. Dieses ist mindestens mit einem Rettungssanitäter und dem Notarzt besetzt. Der Patient wird aber im Rettungswagen versorgt und auch transportiert da das NEF ein reiner Notarztzubringer ist. Das etwas antiquierte Notarztwagen-Konzept (NAW) bei dem der Notarzt (NA) und die restliche Besatzung in einem Fahrzeug zum Einsatztort fahren rück immer mehr in den Hintergrund, da der Notarzt in diesem System zu stark gebunden wird. (In vielen Fällen stellt sich vor Ort heraus, dass kein Notarzt benötigt wird). Alternativ kann auch ein Rettungshubschrauber (RTH) zur Rettung eingesetzt werden. Dieser ist außer mit dem Piloten noch mit einem RA und dem Notarzt besetzt. Rettungshubschrauber haben in Deutschland übrigens den 4-Meter-Band Funkrufnahmen “Christopher”. Der Bei der BG Ludwigshafen stationierte RTH heißt z.B. “Christoper 5″.
Ist ein Patient nicht vital gefährdet dann wird es mit einem Krankenwagen (KTW) transportiert. Dieser ist in Rheinland-Pfalz mindestens mit einem RS und einem Rettungshelfer (RH) besetzt. Krankentransport hat meist mit Notfällen nichts zu tun. Da wird die Frau Müller (fiktiver Name *gg*) vom Altemheim zu ihrem Hausarzt gebracht weil sie nicht gut laufen kann, oder Herr Mayer mit dem Gipsfuß muss zur Kontrolle ins Krankenhaus und kann nicht selbst fahren.
Es gibt auch noch das Konzept des Multifunktions- oder Mehrzwekfahrzeuges. Dieses ist ausgestattet und besetzt wie ein Rettungswagen fährt aber Notfalleinsätze und Krankentransporte… jenachdem was gerade anliegt. Das “T” in den Abkürzungen kommt übrigens von Transport. Also ist ein KTW eigentlich ein KrankenTransportWagen.

In anderen Bundesländern kann sich die Besatzung der Fahrzeuge ein wenig unterscheiden… so ist z.B. in Baden-Württemberg ein RTW mit einem RA und einer geeigneten Person besetzt. Auch die Hilfsfristen (also die Zeit die zwischen Notruf und eintreffen des ersten Fahrzeugs verstreichen darf) sind in jedem Bundesland ein wenig anders da der Rettungsdienst in Deutschland Ländersache ist.

Ich hoffe der Konfusion in diesem Bereich endlich ein Ende bereitet zu haben! Das wikipedia liefert hierzu auch gute Informationen.

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